Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, müssen laut § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Im Beratungsgespräch erhalten Sie umfangreiche Informationen zu allen Geld- und Sachleistungen, die für die Pflege Ihres Angehörigen möglich sind. Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist in Intervallen verpflichtend. Verpassen Sie einen Termin, kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Durch die Pflegeberatung wird die Qualität in der häuslichen Pflege sichergestellt. Außerdem wird überprüft, ob das Geld auch für pflegerische Maßnahmen verwendet wird.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI soll sicherstellen, dass Sie die nötige Unterstützung bei der Pflege erhalten. Bei der Pflegeberatung erhalten Sie wertvolle Informationen zu Leistungen und Unterstützungsangeboten, auch wird überprüft, ob sich der Zustand geändert hat und Ihr Angehöriger in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden kann.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Der Beratungseinsatz wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Denken Sie unbedingt daran, die Termine für die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI rechtzeitig zu vereinbaren.
Ihre Pflegekasse erinnert Sie nicht immer daran, wann der nächste Termin fällig ist.
Versäumen Sie einen Beratungstermin, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Viele Kassen schicken kurzfristig ein Erinnerungsschreiben heraus, dann eilt es.
Wir bieten Ihnen an, in regelmäßigem Rhythmus einen Beratungseinsatz durchzuführen.