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Hauswirtschaft Pflegekasse

Solange Senioren noch fit und selbstständig sind, möchten diese möglichst lange zuhause wohnen bleiben. Oft tauchen damit aber auch Aufgaben im Haushalt auf, die mit zunehmendem Alter und spätestens mit der Pflegebedürftigkeit immer schwieriger werden.

Erledigungen wie Einkaufen, Wäsche waschen und die Reinigung des Haushaltes gehen nicht mehr so leicht von der Hand und verlangen den Senioren einiges ab. Unterstützungsangebote sind Haushaltshilfen, die auch zur Entlastung für Angehörige sorgen. Über die Pflegeleistungen können hauswirtschaftliche Dienstleistungen abgerechnet werden, diese werden von anerkannten Dienstleistern und einigen Pflegediensten angeboten.

 

Dabei sollte beachtet werden, dass eine Haushaltshilfe nicht mit einer Pflegekraft verwechselt wird. Zudem sind die Leistungen auf bestimmte Tätigkeiten durch das Sozialgesetzbuch und die Anerkennungsvorschriften für anerkannte Dienste nach § 45 SGB XI vorgeschrieben. Nicht alle von Senioren und Angehörigen gewünschte Tätigkeiten dürfen über die Pflegekasse abgerechnet werden.

 

Zu den Aufgaben einer klassischen Haushaltshilfe für Senioren gehören u. a.

  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung bzw. des Hauses
  • Kleiderpflege (Wäsche)

Wird neben der Hilfe für hauswirtschaftliche Tätigkeiten noch mehr Unterstützung (etwa für die Betreuung) gebraucht, kann statt der Haushaltshilfe auch eine Alltagsbegleiterin engagiert werden. Diese kann über einen anerkannten Pflegegrad über die Pflegekasse durch die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Über diese Leistungen lassen sich auch die Einkaufshilfe, der Service einer Haushaltsauflösung sowie stundenweise Besuchsdienste abrechnen, vorausgesetzt der Anbieter ist von der Pflegekasse anerkannt.

Verhinderungspflege:

Sie können eine Haushaltshilfe auch als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen. Die Leistungen der Verhinderungspflege beziehen sich nämlich nicht nur auf reine Pflegetätigkeiten, sondern können auch für regelmäßige Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung oder der Zubereitung von Mahlzeiten eingesetzt werden.

 

Welche Unterstützungsleistungen im Haushalt kann ich bekommen?

 Zu den Tätigkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen:

  • Tätigkeiten im Haushalt:
    • zum Beispiel kochen, putzen, bügeln, aufräumen, kleinere Näharbeiten, Wäsche waschen
  • Tätigkeiten außerhalb von Haus oder Wohnung:
    • Einkäufe
  • Unterstützende Tätigkeiten:
    • zum Beispiel Begleitung beim Arzt oder Spaziergang, Ausführen eines Haustiers, Fahrdienste zu Behörden, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren

 

Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören die medizinische Pflege, pädagogische Betreuung, Gartenarbeiten, große Reparaturen oder Umbauten.

 

Achtung: Für die Zulassung von Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen sind die Bundesländer zuständig. Die Bundesländer handhaben das aber teilweise unterschiedlich. Werden zum Beispiel keine Anbieter von Gartenarbeit zugelassen, zahlen die Pflegekassen diese in Ihrem Bundesland auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen.