Die Länder hatten ihre landesspezifischen besonderen Pflichten bereits weitgehend zurückgenommen. Nun hat aufgrund des relativ geringen Infektionsgeschehens und der guten Behandlungslage in den Krankenhäusern die Bundesregierung beschlossen, dass die Corona-Test- und Maskenpflichten bereits ab dem 01.03.2023 weitgehend entfallen sollen.
Bestehen bleibt die Maskenpflicht aber weiterhin bei Kontakten zu besonders vulnerablen Gruppen. Dies sollen nach Auskunft des Gesundheitsministers Prof. Dr. Lauterbach insbesondere auch die Bewohnenden in stationären Einrichtungen sein. Hier soll die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten bleiben.
Über Änderungen für ambulante Pflegedienste werden wir kurzfristig hier Informationen einstellen.
In Zukunft möchten wir unseren Patienten auch die Behandlungspflege anbieten.
Das Genehmigungsverfahren zur Ausführung der Behandlungspflege wird zur Zeit beantragt.
Sobald die Genehmigung vorliegt, werden wir hier darüber informieren.
Unsere Leistungen sind die Grundpflege, die Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI.
Unsere Fachkräfte sind besonders geschult in der Ersteinstufung oder Höherstufung eines Pflegegrades, gerne begleiten diese Sie beim MDK-Besuch.
Natürlich führen wir die bisherigen Angebote wie Betreuungen, Begleitungen, hauswirtschaftliche Unterstützung und viele weitere Leistungen weiterhin in unserem Angebot.