- Wir bieten eine stundenweise Betreuung, nicht nur bei kognitiven Einschränkungen.
- bei Urlaub und in Notlagen
- zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
- einfach bei Bedarf zur Gesellschaft
- Die Betreuung erfolgt ganz individuell und nach Absprache nach den Bedürfnissen, Wünschen und den noch vorhandenen Ressourcen des Betroffenen.
Unsere detaillierten Angebote im Bereich der Betreuung finden Sie in den Untermenues.
Abrechnung erfolgt über:
- die Pflegesachleistungen
- über die Verhinderungspflege
- und/oder über die Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
- oder als Privatleistung
Als anerkannter Pflegedienst können wir direkt mit den gesetzlichen Pflegekassen abgerechnen.
Privatversicherte erhalten eine private Rechnung zur Einreichung bei den privaten Krankenversicherungen.