
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Pflegekassen dazu, kostenfreie Pflegeschulungen in der Häuslichkeit anzubieten. Ziel ist es, den Pflegenden nötiges praktisches und theoretisches Grundwissen zu vermitteln, um den Pflegebedürftigen bestmöglich versorgen zu können und körperlichen und psychischen Belastungen vorzubeugen.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: öffentliche Pflegekurse und individuelle Pflegeschulungen in der Häuslichkeit. Beide laufen unter dem § 45 SGB XI mit dem Titel „Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen“.
Vermittelt werden:
Bei der Pflege eines Demenzerkrankten entstehen tagtäglich Situationen, die neu sind und eine Herausforderung für Angehörige und Pflegende sind. Hier werden vermittelt: