Nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2017 sollen über die Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI neben Betreuungsangeboten und Angebote zur Entlastung im Alltag auch Angebote zur Entlastung von Pflegenden angeboten werden. Diese Angebote sollen der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sprechen Sie uns an, in einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen, wie wir Sie und Ihre Angehörigen unterstützen können.
Unsere Leistungen werden über die zusätzlichen Betreuungsgelder nach §45 b SGB XI abgerechnet. Sollte das Betreuungsgeld nicht ausreichen, können unsere Leistungen bei Bestehen eines Pflegegrades auch über die Verhinderungspflege oder über die Sachleistungen bzw. Kombinationsleistung abgerechnet werden. Ansonsten können wir Ihnen auch eine Privatrechnung zur steuerlichen Anerkennung erstellen.