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Leistungen der Pflegekasse

Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 stehen bestimmte Leistungen der Pflegekasse zu. Je nachdem ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen. Wichtig sind die Pflegegrade, da je nach Pflegegrad unterschiedlich hohe Beträge geleistet werden.

 

  • Vollstationäre Leistungen
  • Pflegesachleistung
  • Pflegegeld
  • Kombination von Sachleistung

Pflegesachleistung

Der Begriff „Pflegesachleistung“ hat nichts mit „Sachen“ zu tun. Von Pflegesachleistungen spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung.

 

Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten zu Hause, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause. Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen.

 

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung. Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.

 

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

  • Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
    • z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
  • Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen
    • z.B. Organisation eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgung
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden
    • z.B. Begleitung außerhalb des Hauses, Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung
  • Unterstützung im Haushalt
    • z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.
  • Betreuungsleistungen
    • z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten

Weitere Pflegeleistungen

Darüber hinaus können folgende Pflegeleistungen beantragt werden:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsleistungen
  • Wohnraumanpassung
  • Hilfsmittel im Pflegeheim