Rufen Sie uns an: 02161 / 99 29 315

Hauswirtschaft Krankenkasse

Sie müssen ins Krankenhaus? Wer kümmert sich um Ihre Familie, Ihre Kinder und Ihren Haushalt?

Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit, nach einer OP oder anderen Behandlung im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Grund einer Verordnung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der Ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.

 

Unsere Tipps für den erfolgreichen Antrag bei der Krankenkasse:

In besonderen Fällen kann die Krankenkasse die hauswirtschaftliche Versorgung als Leistung übernehmen:

  • bei einer schweren Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils
  • bei Krankenhaus-/Kuraufenthalt des haushaltsführenden Elternteils
  • nach einer Behandlung im Krankenhaus des haushaltsführenden Elternteils
  • bei Vorsorge/Rehabilitationsmaßnahme des haushaltsführenden Elternteils
  • einer Risikoschwangerschaft
  • Geburt bzw. nachgeburtlicher Versorgung
  • besonderer Belastung des haushaltsführenden Elternteils durch die Pflege eines schwerkranken, pflegebedürftigen oder behinderten Familienmitgliedes

Voraussetzung ist, dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen bzw. den Haushalt nicht führen kann.

Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt und es sind gesetzliche Zuzahlungen zu leisten.

Tätigkeiten:

In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge Sie noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten können. Wird eine gute Fee für den eignen Haushalt genehmigt, erledigt diese die nötigen Dinge, die anfallen:

  • Wäsche waschen
  • Wohnung putzen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Einkäufe und Botengänge erledigen
  • die Kinder betreuen und beaufsichtigen.

Antrag

Eine Unterstützung im Haushalt können Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Der behandelnde Arzt muss zum ausgefüllten Formular eine Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind. Auch muss der Arzt darin angeben

  • ab wann die Hilfe notwendig ist
  • für wie lange und
  • in welchem Umfang die Hilfe gewährt werden sollte.

Damit die Versorgung reibungslos klappt, sollten Sie Ihren Antrag am besten schon während ihres Krankenhausaufenthalts auf den Weg bringen.

Dauer

Sollen in erster Linie Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik. Nach Rückkehr in das eigene häusliche Umfeld ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für höchstens 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.

Wahlfreiheit

Eine passende Haushaltskraft können Sie bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Es ist sinnvoll, die Krankenkasse bei der Antragstellung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten. Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen.

Kosten

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen zwischen 5 Euro und 9,50 Euro pro Stunde. Damit kommen professionelle Dienstleister kaum hin. Für Nachbarn oder Freunde bedeutet der Stundenlohn eine kleine Anerkennung für ihr tatkräftiges Engagement. Nahe Verwandte oder Ehepartner bekommen die Finanzspritze der Krankenkasse sogar nur, wenn sie dafür Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können.

Setzen Sie auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt. Damit können Sie verhindern, dass Sie auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzenbleiben. Dennoch müssen Sie auch etwas zuschießen, nämlich zehn Prozent der Kosten. Umgerechnet sind dies mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Ist die häusliche Versorgung bereits durch Leistungen der Pflegekasse sichergestellt, gibt's keine Haushaltshilfe zusätzlich.

 

Als Pflegedienst können wir mit den Krankenkassen abrechnen. Dabei bieten wir folgende Tätigkeiten an:

  • Altersgerechte Beschäftigung/ Betreuung der Kinder
  • Begleitung zum Kindergarten / Schule
  • Hausaufgabenhilfe
  • Begleitung der Kinder zu allen nötigen Terminen
  • Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen
  • Führung des Haushaltes: einkaufen, kochen, Haushaltspflege, Wäschepflege

 

Wir möchten darauf hinweisen, das der erste Einsatz erst nach Genehmigung der Krankenkasse erfolgt und nur für die Dauer der genehmigten Einsätze. Darüber hinaus gehende Leistungen sind privat zu bezahlen.

 

Details können gerne wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Sprechen Sie uns an.