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Hauswirtschaft Krankenkasse

Sie müssen ins Krankenhaus? Wer kümmert sich um Ihre Familie, Ihre Kinder und Ihren Haushalt?

Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit, nach einer OP oder anderen Behandlung im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Grund einer Verordnung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der Ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.

 

Unsere Tipps für den erfolgreichen Antrag bei der Krankenkasse:

In besonderen Fällen kann die Krankenkasse die hauswirtschaftliche Versorgung als Leistung übernehmen:

  • bei einer schweren Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils
  • bei Krankenhaus-/Kuraufenthalt des haushaltsführenden Elternteils
  • nach einer Behandlung im Krankenhaus des haushaltsführenden Elternteils
  • bei Vorsorge/Rehabilitationsmaßnahme des haushaltsführenden Elternteils
  • einer Risikoschwangerschaft
  • Geburt bzw. nachgeburtlicher Versorgung
  • besonderer Belastung des haushaltsführenden Elternteils durch die Pflege eines schwerkranken, pflegebedürftigen oder behinderten Familienmitgliedes

Voraussetzung ist, dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen bzw. den Haushalt nicht führen kann.

Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt und es sind gesetzliche Zuzahlungen zu leisten.