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Steuerliche Hilfen

Pflege hat viele Gesichter. Da gibt es z. B. die Hilfe, die täglich für eine Stunde vorbeischaut, einkauft und nach dem Rechten sieht, wenn das nicht mehr alleine erledigt werden kann. Andere brauchen nur Unterstützung bei der Körperpflege, kommen aber sonst noch gut alleine zurecht. Und wieder andere benötigen jemanden, der rund um die Uhr zur Verfügung steht. Wenn das Leben zu Hause trotz Unterstützung gar nicht mehr klappt, wird die Pflege in einem Heim fortgesetzt. Für ein „Heim“ entscheiden sich jedoch nicht nur pflegebedürftige Menschen; mittlerweile gibt es die verschiedensten Angebote, z. B. betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften für Senioren.

 

Für welches Pflege- bzw. Betreuungsmodell auch immer Sie sich entscheiden, eines haben sie alle gemeinsam: Sie kosten Geld – und das teilweise nicht zu knapp. Es können Kosten anfallen für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft, die Inanspruchnahme von Pflegediensten, von Einrichtungen der Tages- und Nachpflege, der Kurzzeitpflege oder von nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und für die Unterbringung in einem Heim.

 

Für diese Pflegekosten gibt es steuerliche Erleichterungen, z. B. können sie als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Allerdings ist der steuerliche Abzug von einigen Voraussetzungen abhängig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Infoblatt zum nachlesen unter Downloads.

 

Diese Informationen sind keine rechtliche Beratung, bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit.