Einige pflegerische Leistungen erfordern medizinisches Fachwissen und können aus diesem Grund ausschließlich von medizinischem Personal oder examinierten Krankenpflegern durchgeführt werden. Die sogenannte Behandlungspflege wird von den Krankenkassen übernommen und gehört zu den Pflegeleistungen, die Sie auch ohne Pflegegrad beanspruchen können.
Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Überblick
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:
Wem steht die medizinische Behandlungspflege zu?
Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, für die medizinische Vorkenntnisse notwendig sind und die demzufolge nicht jeder pflegende Angehörige zuhause allein vornehmen kann. Die Behandlungspflege kann auch nur vorübergehend notwendig sein – etwa nach einer Operation, bei einer Krebstherapie oder einer zeitweiligen und plötzlichen Verschlimmerung einer Krankheit. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn der Patient vorübergehend das Bett hüten muss, kann eine Behandlungspflege notwendig sein.
Betroffenen benötigen für diese Pflegeleistung dementsprechend keinen Pflegegrad. Nur der behandelnde Arzt oder die Ärztin entscheidet über die Notwendigkeit und stellt für die Behandlungspflege ein Rezept aus. Für den Einsatz der examinierten Pflegekräfte in der Häuslichkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Dauer der medizinischen Behandlungspflege
Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt und Krankenkassen überprüfen, ob die Maßnahme notwendig ist. Zeitlich gelten folgende Regelungen:
Abrechnung der Behandlungspflege zwischen Krankenkasse und Pflegedienst
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an seinen ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen im Anschluss direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Privatversicherte gehen hier je nach Krankenkasse gelegentlich in finanzielle Vorleistung, aber auch von privaten Krankenkassen werden die Kosten in der Regel übernommen.
Häusliche Krankenpflege: Weitere Leistungen auch ohne Pflegegrad
Unter die häusliche Krankenpflege fallen verschiedene Leistungen, zu der – neben der medizinischen Behandlungspflege – noch Leistungen der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung gehören.