Einige pflegerische Leistungen erfordern medizinisches Fachwissen und können aus diesem Grund ausschließlich von medizinischem Personal oder examinierten Krankenpflegern durchgeführt werden. Die sogenannte Behandlungspflege wird von den Krankenkassen übernommen und gehört zu den Pflegeleistungen, die Sie auch ohne Pflegegrad beanspruchen können. Unter Behandlungspflege versteht man sämtliche ärztlich verschreibbaren Pflegeleistungen, welche durch eine Pflegekraft durchgeführt werden.
Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Überblick
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen: intramuskulär (Abkürzung: i. m.) und subkutan (Abkürzung: s. c.), zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung