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Behandlungspflege

Einige pflegerische Leistungen erfordern medizinisches Fachwissen und können aus diesem Grund ausschließlich von medizinischem Personal oder examinierten Krankenpflegern durchgeführt werden. Die sogenannte Behandlungspflege wird von den Krankenkassen übernommen und gehört zu den Pflegeleistungen, die Sie auch ohne Pflegegrad beanspruchen können. Unter Behandlungspflege versteht man sämtliche ärztlich verschreibbaren Pflegeleistungen, welche durch eine Pflegekraft durchgeführt werden.

 

Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Überblick

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:

  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen: intramuskulär (Abkürzung: i. m.) und subkutan (Abkürzung: s. c.), zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Behandlung eines Dekubitus
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
  • Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
  • Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung

Wem steht die medizinische Behandlungspflege zu?

Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, für die medizinische Vorkenntnisse notwendig sind und die demzufolge nicht jeder pflegende Angehörige zuhause allein vornehmen kann. Die Behandlungspflege kann auch nur vorübergehend notwendig sein – etwa nach einer Operation, bei einer Krebstherapie oder einer zeitweiligen und plötzlichen Verschlimmerung einer Krankheit. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn der Patient vorübergehend das Bett hüten muss, kann eine Behandlungspflege notwendig sein.

Betroffenen benötigen für diese Pflegeleistung dementsprechend keinen Pflegegrad. Nur der behandelnde Arzt oder die Ärztin entscheidet über die Notwendigkeit und stellt für die Behandlungspflege ein Rezept aus. Für den Einsatz der examinierten Pflegekräfte in der Häuslichkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

 

Häusliche Krankenpflege: Weitere Leistungen auch ohne Pflegegrad

Unter die häusliche Krankenpflege fallen verschiedene Leistungen, zu der – neben der medizinischen Behandlungspflege – noch Leistungen der Grundpflege sowie der  hauswirtschaftlichen Versorgung gehören.