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Vermittlung 24 Std.-Betreuung

Es passiert schneller als man es sich vorstellen kann: ein Unfall, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder ein Krankenhausaufenthalt. Es kann jeden treffen und schnell ist man auf tägliche Hilfe angewiesen. Benötigt man Hilfe bei der Körperpflege oder nur im Haushalt?  Kann diese Leistung privat nicht erbracht werden, ist Hilfe notwendig!

 

Benötige ich einen Pflegedienst oder möchte ich lieber eine 24-Stunden-Betreuung? Was ist sinnvoll? Was darf und kann ein Pflegedienst, was eine Betreuungskraft? Bei beidem gibt es einiges zu beachten.

 

Für viele Angehörige ist die Vorstellung den Betroffenen in ein Alten- oder Pflegeheim abzugeben erschreckend und nicht wünschenswert. Deshalb entscheiden sich viele Familien für den Einsatz einer Hilfe im Haushalt. Bei der Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber auch rechtliche Vorschriften, die beachtet werden sollten.

In Kürze:

  • Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit kann ein EU-Bürger in einem Privathaushalt ohne besondere Arbeitserlaubnis beschäftigt werden.
  • Alternativ können ausländische Unternehmen ihre Mitarbeiter in einen deutschen Haushalt entsenden. Dabei helfen Vermittlungsagenturen.
  • Bei der Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte gilt deutsches Arbeitsrecht.
  • Wer eine osteuropäische Hilfskraft in Vollzeit beschäftigen möchte, muss mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat rechnen.

Direkte Anstellung einer Hilfskraft

Für alle EU-Länder gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Deutsche Haushalte dürfen Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten wie deutsche Arbeitskräfte anstellen, ohne dass eine Erlaubnis benötigt wird.
 

  • Wer eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft anstellt, muss mindestens den für Deutschland jeweils gültigen Mindestlohn zahlen. Dieser liegt aktuell bei 9,50 Euro pro Stunde (Stand 01.01.2021)
  • Zusätzlich fallen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) und Beiträge für die Berufsgenossenschaft an
  • Daher müssen mindestens mit Kosten in Höhe von mindestens 2.000 Euro pro Monat rechnet werden

Hinzukommen weitere Kosten wie zum Beispiel für Telefon, Internetzugang oder Fahrtkosten Urlaubsanspruch

Entsandtes Pflege- und Betreuungspersonal

Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen ausländischen Dienstleister zu beauftragen, der eine Angestellte in den Haushalt schickt. Bei dieser sogenannten Entsendung entfallen für den Pflegebedürftigen die Arbeitgeberpflichten. Deutsche Vermittlungsagenturen helfen in der Regel bei der Organisation.

 

Der Haushalt schließt also zwei Verträge ab: einen mit dem ausländischen Unternehmen, das eine Hilfskraft schickt, und einen weiteren mit dem Vermittlungsunternehmen, das die Organisation und Kommunikation übernimmt. Bei der Beauftragung einer Agentur sollte man sich über diese Agentur gründlich informieren, mittlerweile gibt es eine große Anzahl von Agenturen, die nicht nur polnische Kräfte vermitteln, sondern auch Kräfte aus den Balkanländern. Eine Seriosität  der Unternehmen lässt sich leider nicht auf den ersten Blick ersehen und ist nicht immer abhängig von der Größe eines Unternehmens.

Wie viel kostet Sie eine entsandte Hilfskraft?

Ausländische Dienstleister verlangen unterschiedliche Preise – gestaffelt nach Umfang des Hilfebedarfs und nach Sprachkompetenz des Personals. Dabei müssen auch die ausländischen Arbeitgeber wenigstens den deutschen Mindestlohn zahlen. Zusätzlich muss das Unternehmen für seine Arbeitnehmer im Heimatland Beiträge und Abgaben zahlen.

 

Daher ist mit Preisen von mindestens 2.000 Euro pro Monat zu rechnen. Für eine entsandte Hilfskraft kann man im Durchschnitt mit monatlichen Kosten von etwa 2.300 bis 3.000 Euro rechnen. Oft entstehen zusätzliche Kosten, wenn zwei Personen im Haushalt betreut werden sollen. Hinzukommen häufig die Gebühren der Vermittlungsagenturen die die Daten aufnimmt und die Betreuungskräfte vermittelt.

Selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa

Die letzte Variante ist die Beschäftigung einer selbstständigen Hilfskraft. Diese ist jedoch nur sehr eingeschränkt zu empfehlen, weil sich Selbstständige oft in einer rechtlichen Grauzone zur Scheinselbstständigkeit bewegen.

Deutsches Arbeitsrecht gilt auch für Ausländer

Die wichtigsten Bedingungen und Voraussetzungen für eine legale Beschäftigung finden Sie in einer tabellarischen Übersicht (8 Seiten) zum kostenlosen Download auf der Seite der Verbraucherberatung.

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einer Agentur für 24 Stunden-Betreuungskräfte. Hierzu gehört neben Vertrauen auch ein vernünftiges Preisangebot und legale Vermittlung.